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BGV D 8

Standard Rigging Elektrokettenzüge nach der deutschen BGV-D8 Norm; Was heisst das?

Mit einem Kettenzug nach BGV-D8 dürfen Lasten nur für den Auf- und Abbau von Trägerkonstruktionen verfahren werden,
sofern sich KEINE PERSONEN UNTER DER LAST BEFINDEN (Vorgehen; Last am Motor einhängen - hochfahren - Last
sichern - Motorenkette entlasten/auch „Tot hängen“ genannt).

Es ist nicht gestattet, diese Motoren zum Halten von Lasten oder zur szenischen Nutzung einzusetzen (Standard SR2.0). Dies ist auch die häufigste Einsatzart für Elektrokettenzüge in der Veranstaltungstechnik.
Die Last wird nach dem Hochziehen gesichert und die Motorenkette vollends entlastet. Der Motor kommt erst wieder beim Abbau zum Einsatz.

BGV D 8 Plus

D8 PLUS Rigging Elektrokettenzüge mit Sekundärsicherung nach der deutschen BGV-D8 Plus Norm: Was heisst das?

Mit einem Kettenzug nach BGV-D8 PLUS dürfen Lasten nur für den Auf- und Abbau von Trägerkonstruktionen verfahren werden, sofern sich KEINE PERSONEN UNTER DER LAST BEFINDEN.
Allerdings müssen die Lasten nicht mehr „Tot gehängt“ werden. Die zweite Bremse fungiert hier wie eine doppelte Sicherung der Last.
Es ist gestattet, dass sich Personen unter der hochgezogenen und angehaltenen Last aufhalten.
Der Motor kann zum Halten von Lasten eingesetzt werden. Szenische Fahrten sind NICHT gestattet.

Dies erspart das zeitaufwändige „Tothängen“ der Lasten.

Liftket Elektrokettenzüge nach BGV D8 PLUS verfügen über nachfolgende Eigenschaften:

BGV C 1

BGV - C1 Elektrokettenzüge nach BGV-C1 Norm; Was heisst das?

Mit einem Kettenzug nach BGV-C1 (Punktzug) dürfen Lasten verfahren werden, auch wenn sich Personen unterhalb der Last befinden.
Dies gilt für Auf- und Abbau sowie auch für die szenische Nutzung. Sobald aber mehr als ein Kettenzug zum Einsatz
kommt und vor allem, wenn bei grösseren Installationen nicht mehr „auf Sicht“ gefahren werden kann, werden die Anforderungen an die Steuerung der C1 Kettenzüge komplexer (Sicherheitsanforderungenvon SIL 1 bis SIL 3).
Bei Strecklasten, Flächenlasten und geführten Lasten gelten spezielle Richtlinien hinsichtlich der Zusatzausstattung (Vergl. SR2.0 VPLT). Standardmässig werden die BGV C1 Motoren wie folgt ausgerüstet:
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Optionale Ein- und Anbauten:

Wichtige Links

VPLT; Der Verband für Licht-, Ton- und Veranstaltungstechnik:
SR 2.0 [190 KB] (Bereitstellung und Benutzung von Elektrokettenzügen)

VBG; Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung:
BGV D8 [257 KB] (Winden Hub- und Zuggeräte)
BGV C1 [74 KB] (Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung)

BUK; Bundesverband der Unfallkassen:
GUV V D8 [297 KB] (Winden, Hub- und Zuggeräte)
GUV V C1 [139 KB] (Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung)

svtb; Schweizer Verband technischer Bühnenberufe